Kanzlei für erbrechtliche Beratung, individuelle Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolgeberatung
Dirk Herrmann, Rechtsanwalt
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)
VorsorgeAnwalt e.V. - Mitglied
Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Tod des Testators die testamentarischen Anordnungen um.
Er verwaltet und verteilt den Nachlass nach den Vorgaben des Testators (so genannte Abwicklungsvollstreckung).
Dadurch wird gewährleistet, dass die im Testament enthaltenen Regelungen auch wie angeordnet verwirklicht werden.
So kann unter anderem verhindert werden, dass sich Erben einverständlich über testamentarische Verfügungen hinwegsetzen.
Testamentsvollstreckung bietet sich aber auch dann an, wenn eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft entstehen und die
Erbteilung (Auseinandersetzung) nach den Vorgaben des Testators gesteuert werden soll.
Die Aufgabenstellung des Testamentsvollstreckers
kann weiterhin darin liegen, den Nachlass für längere Zeit – z.B. für Minderjährige bis zum Zeitpunkt der
Volljährigkeit – zu verwalten (so genannte Dauervollstreckung).
Die Testamentsvollstreckung kann auf bestimmte Erben oder auf bestimmte Nachlassgegenstände beschränkt werden.
Wird Testamentsvollstreckung gewünscht, muss diese im Testament angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker erhält für
seine Tätigkeit entweder die im Testament angegebene oder eine angemessene Vergütung.
Gerne stehe ich Ihnen für die direkte Aufgabenstellung des Testamentsvollstreckers oder als Rechtsberater des beauftragten
Testamentsvollstreckers zur Verfügung.