Kanzlei für erbrechtliche Beratung, individuelle Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolgeberatung
Dirk Herrmann, Rechtsanwalt
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)
VorsorgeAnwalt e.V. - Mitglied
Als Vollmachtgeber sollten Sie uneingeschränktes Vertrauen zu Ihrem Vorsorgebevollmächtigten haben.
Umgekehrt wird auf die bevollmächtigte Vertrauensperson eine große Verantwortung übertragen. Deshalb wird es oftmals als
erleichternd empfunden, Verantwortung teilen zu können.
Aus diesem Grund stehe ich Ihnen als Vorsorgeanwalt zur Verfügung, der Ihren Bevollmächtigten in seiner Tätigkeit beratend
unterstützt.
Können oder wollen Sie nicht auf Verwandte und Freunde zurückgreifen, die im Vorsorgefall als Bevollmächtigte für Sie
tätig werden, besteht auch die Möglichkeit, den Vorsorgeanwalt direkt zu Ihrem Vorsorgebevollmächtigten zu ernennen.
Dieser vertritt dann ausschließlich Ihre Interessen und sorgt für die genaue Umsetzung Ihrer zuvor erstellten Handlungsanweisungen.
Damit Sie optimale Fürsorge erfahren, arbeitet er mit unabhängigen Pflegespezialisten zusammen, die Pflegeheime und Pflegedienste
kontrollieren.
Um gerade für den Vorsorgefall ein selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu gewährleisten, ist eine schriftliche,
detaillierte Handlungsanweisung an den Vorsorgebevollmächtigten äußerst empfehlenswert. In diesem Vorsorgeleitfaden werden Ihre
Wünsche und Maßstäbe zu Ihren persönlichen und finanziellen Angelegenheiten präzise und juristisch einwandfrei zusammengefasst.
Neben der Vorsorgevollmacht stellt der Vorsorgeleitfaden die wesentliche Legitimationsgrundlage für die Tätigkeit des
Vorsorgebevollmächtigten dar.
Durch die Beachtung des Leitfadens wird nicht nur Ihr Wille verwirklicht, sondern dieser erleichtert es dem Vorsorgebevollmächtigten,
später schwierige Entscheidungen zu treffen.